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Richtlinien zur Förderung

 

Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg e.V.

Richtlinien zur Beantragung von Fördermitteln


I. Grundsätzliche Ziele der Förderung

Der Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Universität Oldenburg e.V. hat die ideelle und finanzielle Förderung der Lehr- und Forschungstätigkeit sowie der Praxiskontakte an der Fakultät II im Bereich der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften zum Ziel. Besonders gefördert werden Projekte, die
  1. einen Bezug zu Unternehmen und/oder Themen der Nordwest-Region aufweisen und der Antragsteller mit dem Projekt keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt sowie
  2. das Ansehen der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften in der Öffentlichkeit verbessern
II. Finanziell unterstützt werden folgende Förderbereiche:
  1. wissenschaftliche Veranstaltungen und Vorträge
  2. Abschlussarbeiten und Dissertationen, insb. mit praktisch-empirischer Orientierung
  3. unbezahlte Praktika im Ausland
  4. sonstige wissenschaftliche Projekte
  5. feierliche Übergabe der Urkunden für die akademischen Abschlüsse
III. Es werden keine Zuschüsse werden gewährt für:
  1. Förderung bereits begonnener Maßnahmen
  2. Zuschüsse zur Beschäftigung von Personal
  3. Druckkostenzuschüsse für Publikationen
IV. Einzelanforderungen an Antragsteller/innen:
  1. Antragsteller/in muss Studierender, wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Professor eines der vier Institute im Bereich der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sowie Mitglied im Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg e.V. sein.
  2. Der Antrag zur Förderung muss das Antragsformular sowie eine klare Projektbeschreibung, einen Terminplan, eine detaillierte Kostenaufstellung einschließlich des Gesamtfinanzierungs-Plans sowie die vom Antragsteller gewünschte Fördersumme umfassen.
  3. Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
  4. Die Fördersumme wird per Vorstandsbeschluss festgelegt und nur konditioniert zugesagt. Der Betrag wird erst angewiesen, wenn die Gesamtfinanzierung verbindlich steht. Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf muss ein neuer Förderantrag gestellt werden.
  5. Ein zeitlicher Rahmen muss verbindlich definiert sein. Für den Fall einer späteren Durchführung verfällt die Zusage. Evt. schon überwiesene Mittel sind zurückzuzahlen.
  6. Die Überweisung der Fördersumme erfolgt nach Einreichung der Belege/Rechnungen.
  7. Stellt ein Mitglied des Vorstands des Fördervereins einen Antrag auf Förderung, wird dieses Vorstandsmitglied von der Beratung und Beschlussfassung des Antrags ausgeschlossen.
V. Besondere Förderung: Würdigung der Jahrgangsbesten
Darüber hinaus fördert der Verein die besten Absolventen eines Jahrgangs mit einer Geldprämie. Dafür ist keine Beantragung von Fördermitteln erforderlich.

Stand: 01/2019


Sie möchten einen Antrag auf Förderung an den Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften richten? Dann verwenden Sie bitte hierfür unser Formular. Am Ende des Formulars finden Sie auch Hinweise zum Ausfüllen des Antrages.