Richtlinien zur Förderung
Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg e.V.
Richtlinien zur Beantragung von Fördermitteln
I. Grundsätzliche Ziele der Förderung
Der Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Universität Oldenburg e.V. hat die ideelle und finanzielle Förderung der Lehr- und Forschungstätigkeit sowie der Praxiskontakte an der Fakultät II im Bereich der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften zum Ziel. Besonders gefördert werden Projekte, die
- einen Bezug zu Unternehmen und/oder Themen der Nordwest-Region aufweisen und der Antragsteller mit dem Projekt keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt sowie
- das Ansehen der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften in der Öffentlichkeit verbessern
II. Finanziell unterstützt werden folgende Förderbereiche:
- wissenschaftliche Veranstaltungen und Vorträge
- Abschlussarbeiten und Dissertationen, insb. mit praktisch-empirischer Orientierung
- unbezahlte Praktika im Ausland
- sonstige wissenschaftliche Projekte
- feierliche Übergabe der Urkunden für die akademischen Abschlüsse
III. Es werden keine Zuschüsse werden gewährt für:
- Förderung bereits begonnener Maßnahmen
- Zuschüsse zur Beschäftigung von Personal
- Druckkostenzuschüsse für Publikationen
IV. Einzelanforderungen an Antragsteller/innen:
- Antragsteller/in muss Studierender, wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Professor eines der vier Institute im Bereich der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg sowie Mitglied im Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg e.V. sein.
- Der Antrag zur Förderung muss das Antragsformular sowie eine klare Projektbeschreibung, einen Terminplan, eine detaillierte Kostenaufstellung einschließlich des Gesamtfinanzierungs-Plans sowie die vom Antragsteller gewünschte Fördersumme umfassen.
- Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden.
- Die Fördersumme wird per Vorstandsbeschluss festgelegt und nur konditioniert zugesagt. Der Betrag wird erst angewiesen, wenn die Gesamtfinanzierung verbindlich steht. Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf muss ein neuer Förderantrag gestellt werden.
- Ein zeitlicher Rahmen muss verbindlich definiert sein. Für den Fall einer späteren Durchführung verfällt die Zusage. Evt. schon überwiesene Mittel sind zurückzuzahlen.
- Die Überweisung der Fördersumme erfolgt nach Einreichung der Belege/Rechnungen.
- Stellt ein Mitglied des Vorstands des Fördervereins einen Antrag auf Förderung, wird dieses Vorstandsmitglied von der Beratung und Beschlussfassung des Antrags ausgeschlossen.
V. Besondere Förderung: Würdigung der Jahrgangsbesten
Darüber hinaus fördert der Verein die besten Absolventen eines Jahrgangs mit einer Geldprämie. Dafür ist keine Beantragung von Fördermitteln erforderlich.
Stand: 01/2019
Sie möchten einen Antrag auf Förderung an den Förderverein Wirtschafts- und Rechtswissenschaften richten? Dann verwenden Sie bitte hierfür unser Formular. Am Ende des Formulars finden Sie auch Hinweise zum Ausfüllen des Antrages.